Wenn die Glasaale beim Fischhändler ankommen, werden sie abgetropft und genau gewogen. Anschließend wird vom Großhändler ein Lieferschein erstellt. Dieser Schein muss folgende Angaben enthalten: Nummer der Fangmeldung(en), Menge der verkauften Glasaale und auf welche Quote (Verbrauch oder Wiederbesatz) und den Preis pro kg nach Absprache mit dem Fischer.
Der Fischer stellt dann eine nummerierte Rechnung aus, die am Ende der Woche beglichen wird. Diese Rechnung enthält die Menge der verkauften Glasaale (grammgenau) und den Preis pro kg; die Kontaktdaten des Fischers und des Bootes (Lizenz- und Registriernummer); das Fanggebiet (Meer oder Fluss) und die Aalbewirtschaftungseinheit; die Nummern der Fangmeldungen, die dem verkauften Fang entsprechen, und schließlich, ob der angelandete Glasaal aus der Besatz- oder Verbrauchsquote entnommen wurde.
Eine Kopie all dieser Informationen und Dokumente muss der Fischhändler aufbewahren, damit er nachweisen kann, dass der in seinen Becken gelagerte Glasaal aus einer Fischerei stammt, die von einem lizenzierten Gewerbetreibenden und im Rahmen einer nicht ausgeschöpften Konsum- oder Wiederbesatzquote ausgeübt wurde.