Die Europäische Kommission hat am 28. Oktober 2022 in ihrem Dokument COM(2022) 559 final ihre Position zum europäischen Aal veröffentlicht. Auf der Grundlage der ICES-Stellungnahme von 2022 (nicht die für 2023), in der für Nullfang plädiert wird, und der Stellungnahmen der verschiedenen Fischereibeiräte an den verschiedenen Küsten schlug die Kommission folgende Entschließung vor: „Die Kommission schlägt für 2023 vor, die Schließung aller Fangtätigkeiten für Aal von drei bis sechs aufeinanderfolgende Monate zu verlängern, und dies in den Meeresgewässern und angrenzenden Brackgewässern des Nordostatlantiks (einschließlich der Ostsee) und des Mittelmeers (unter Ausschluss des Schwarzen Meers). Bei angemessener Umsetzung würde die sechsmonatige Schließung die überwiegende Mehrheit der Glasaale und wandernden Blankaale abdecken, was ein höheres Schutzniveau für den Aalbestand in diesen gesperrten Gewässern bieten würde.“
Tatsächlich berücksichtigt diese Entscheidung kaum die verschiedenen Stellungnahmen der Fischereibeiräte, die darauf hinweisen, daß die Ziele der Verringerung des Fischereiaufwands gemäß der Verordnung 1100/2007 erreicht wurden, während die anderen anthropogenen Auswirkungen außer der Fischerei nicht nur geringfügig verringert wurden. Es wäre eigentlich illusorisch, an eine Wiederherstellung dieser Art von Bevölkerung zu denken, wenn die Ziele der verschiedenen Rahmenrichtlinien ständig verschoben werden: die Wasserrahmenrichtlinie, die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und die Habitat-Richtlinie. Die Zerstörung unserer aquatischen Lebensräume setzt sich in Europa und im Mittelmeerraum fort, im Zug des Klimawandels und zahlreicher Spannungen bei der Wassernutzung. Auf der Fischerei herumzuhacken, ohne die Zerstörung der aquatischen Lebensräume anzugehen, ist leider ein Fehler der Bewirtschaftung zum Nachteil dieser Art und auch der Fischergemeinden, die von ihr leben und die seit fast 40 Jahren über diese Verschlechterung unserer aquatischen Umwelt berichten.