Der Aalfang wird 2023 nicht verboten.

Während Frankreich die Erkenntnisse der Wissenschaftler teilt, hat es sich in Zusammenarbeit mit 8 Mitgliedstaaten gegen das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene faktische Verbot des Aalfangs ausgesprochen.

Die neue Regelung wird stark regionalisiert und soll erst ab März 2023 gelten.

Der Staatssekretär für das Meer erhielt somit die Möglichkeit, die neue 6-monatige Sperrfrist nacheinander oder nicht an die Entwicklungsstadien der Art und an die verschiedenen geografischen Gebiete anzupassen, um eine angepasste Fischereitätigkeit jedes Becken aufrechtzuerhalten.