Fangmeldung

Eine Meldung unmittelbar nach der Fischausfahrt und am Angelplatz

Unmittelbar nach dem Fisch und an seinem Fangplatz muss der Berufsfischer den Fang so genau wie möglich wiegen (10 % Fehlergrenze). Anschließend füllt er eine Fangmeldung aus, die es ihm ermöglicht, zu seiner Verkaufs- oder Lagerstelle zu reisen. Ein Muster dieser im maritimen Bereich eingesetzten Karte ist nachfolgend abgebildet:

Fangkarte zum Fangen von Glasaalen in der Meereszone. Für die Flusszone gibt es ein weiteres Formular, das anders gestaltet ist, aber die gleichen Informationen erfordert und mit der gleichen Schnelligkeit ausgefüllt werden muss, damit es sofort beim Ausschiffen den Kontrollstrukturen vorgelegt werden kann.

Diese Fangkarte enthält den Namen und die Registrierung des Schiffes, den Namen des Eigentümers und seine Adresse.

Im unteren Block werden Datum und Ort des Fangs mit der geltenden Nomenklatur, der Fangzeit und den Merkmalen des Fanggeräts (hier ein Pibalour) detailliert.

Im nächsten Block gibt er die Art des Fangs mit dem FAO-Code und der gebräuchlichen Bezeichnung an, sowie das geschätztes Gewicht auf dem Schiff auf das nächste Dekagramm (hier Glasaal) und dann am Lagerort genauer gewogen. Die Transportart wird vom Ort der Fischerei bis zum Ort der Lagerung identifiziert. Der Fischer muss auch klarstellen, ob dieser Fang aus der Konsumquote oder der Wiederbesatzquote (hier Konsum) stammt. Dieses Gewicht wird dann entweder von der Gesamtverbrauchsquote des Aalbewirtschaftungsgebiets (hier Garonne-Dordogne-Charente-Seudre-Leyre-Einheit) oder von der individuellen Quote des Fischers abgezogen.

Der letzte Block bezieht sich auf die zurückgeworfenen Arten (ELE +12 cm: Aal und SOM: Glanwels).

Dieses Dokument verfolgt den Fang während der gesamten Transaktion und wird durch eine Nummer referenziert (oben links, hier FDP 1499351), die auf allen Rechnungen und Verkaufsblättern angegeben werden muss.